Rauchmelderpflicht – ab dem 31.12.2017
Aktuell haben 14 von 16 Bundesländern die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern für „Neubauten und umfangreiche Umbauten“ gesetzlich festgelegt. Hier wurde festgelegt, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein müssen. Den die Zahlen sind erschreckend: 400 Brandtote und 4.000 Verletze gibt es pro Jahr in Deutschland, so die Angaben des Forums Brandrauchprävention. Die meisten verunglücken nachts in ihrer eigenen Wohnung. Zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht und bemerken den Rauch zu spät, denn im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht.
Für den Einbau des Rauchmelders ist in Bayern der Eigentümer verantwortlich – für die Betriebsbereitschaft jedoch der Mieter. Die Anschaffung und Installation von Rauchmeldern gilt als Modernisierung und darf auch ohne Erwähnung im Mietvertrag auf die Betriebskosten umgelegt werden.
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